Unser Gehirn beeinflusst den freien Willen
Zuerst zu Teil 1. An der Planung unseres Handelns sind also mehrere Bereiche des Gehirns beteiligt: das Bewusstsein in der Großhirnrinde, das eine Handlung rational durchspielt und abwägt; das unbewusste limbische System, das Pläne emotional als “wünschenswert” oder “möglichst zu vermeiden” bewertet; und schließlich die völlig unbewusst arbeitenden Basalganglien, das Handlungsgedächtnis, das alle früheren Bewegungen gespeichert hat. Bis ein Plan in die Tat umgesetzt wird, durchläuft er oft mehrmals alle drei Stationen. Letztendlich bauen die Basalganglien eine elektrische Spannung im Großhirn auf, die “Bereitschaftspotential” genannt wird. Ist dieses Stadium erreicht, so lässt sich die Bewegung nicht mehr bremsen. Der amerikanische Neurobiologe Benjamin Libet glaubt, in einem (allerdings umstrittenen) Experiment nachgewiesen zu haben, dass das Bereitschaftspotential dem Willensentschluss immer um eine Drittel- bis zu einer halben Sekunde vorausgeht. Das würde bedeuten, dass eine Entscheidung erst fällt, wenn die Handlung bereits festgelegt und nicht mehr zu stoppen ist. Logische Schlussfolgerung: Wir tun nicht, was wir wollen, sondern wir wollen, was wir tun! Glücklicherweise bemerken wir das nicht, weil das Unbewusste unserem Bewusstsein vorgaukelt, es habe das Beschlossene selbst gewollt.
Schuld daran ist diese knappe halbe Sekunde, die zwischen dem Aufbau des Bereitschaftspotentials und unserem Handlungsbeschluss liegt. Sie entspricht exakt der Dauer, die eine Erregung im Hirn braucht, bis sie uns bewusst wird. Das bedeutet, dass unser Bewusstsein ständig in der Vergangenheit lebt. Wir erleben die Welt nicht, wie sie jetzt ist, sondern wie sie vor einer halben Sekunde war. Ausgenommen von dieser Verzögerung sind lediglich reflexgesteuerte Reaktionen.
Schopenhauers Vermutung war also richtig. Im Grunde sind wir alle Sklaven unseres limbischen Systems. Von ihm kommen unsere Wünsche, Ängste und Sehnsüchte, es bestimmt, was bis in unser Bewusstsein vordringt, es hat das erste und das letzte Wort, behauptet Roth in seinem Buch “Aus Sicht des Gehirns”. Das kognitive System schaltet sich zwar immer dann zu, wenn die mittel- und längerfristigen Konsequenzen eines Verhaltens bedacht werden sollen, doch muss der „Ratschlag“ dem Gefühlshirn genehm sein. Es sind also die Gefühle, die unser Tun bestimmen. Dabei kann es vorkommen, dass das limbische System nach Kriterien entscheidet, die unserer Ratio gar nicht bewusst sind. Dass wir dennoch nicht an unseren eigenen Entscheidungen verzweifeln, liegt daran, dass wir in unserem Kopf eine „Deutungsmaschine“ haben, die darauf trainiert ist, für alles eine Erklärung zu finden, meint der US-amerikanische Hirnforscher Michael Gazzaniga. Das limbische System ist also an allem schuld,
auch daran, dass ich lieber die x-te Zigarette rauchend vor meinem Computer sitze, anstatt meinem Körper die Sonne, die gute Luft und ein bisschen Bewegung zu gönnen. Und jede Erklärung für mein Verhalten entspringt der Deutungsmaschine in meinem Kopf. Es ist also wirklich alles ganz einfach.
Doch halt! Wenn es die Möglichkeit des „Anderskönnens“ nicht gibt, wie ist dann mit Begriffen unserer Gesellschaftsordnung wie „Leistung“, „Verantwortung“ oder gar „Schuld“ umzugehen? Und noch eine Frage drängt sich auf: Wenn Bewusstsein ohne neuronale Basis nicht möglich ist, wie können wir uns dann noch eine Fortexistenz des bewussten Selbst nach dem Tode vorstellen? Unser Weltbild und damit die Grundlage unserer Kultur, die Basis aller ethischen und politischen Entscheidungen wird damit in Frage gestellt. Panik macht sich breit. Wenn ich mein Kind für eine Regelübertretung zur Rechenschaft ziehe, gehe ich unweigerlich davon aus, dass es in seiner Handlung frei war. Sonst könnte ich es ja nicht bestrafen. In welches Dilemma geraten da erst die Juristen? Sie müssen wider besseres Wissen so tun, als ob es einen freien Willen gäbe, sonst könnten sie ihren Beruf gar nicht ausüben.
Dieser Widerspruch muss erst einmal ausgehalten werden. Die Gefahren, die sich daraus ergeben, sind nicht abzusehen. Abgesehen von der Rechtsprechung begibt man sich auch in der Psychiatrie auf dünnes Eis. Die biologische Psychiatrie, die sich auf die Neurowissenschaften und zunehmend auf die Erkenntnisse der molekularen Genetik stützt, geht davon aus, dass psychische Störungen organische Ursachen haben, und will ganz neue Behandlungsmethoden entwickeln. Eine Umfrage unter Studenten hat ergeben, dass es in Deutschland eine Mehrheit gibt, die dem Staat das Recht abspricht, einzelne seiner Bürger zu „reparieren“, während es in den USA als inhuman empfunden wird, einem Menschen durch Bestrafung Gegengewalt anzutun, wenn man seinen psychischen Schaden reparieren kann. Der Streit ist also im vollen Gange, und wir sind mittendrin. Die Vehemenz, mit der er medial ausgetragen wird, lässt vermuten, dass es um viel mehr geht, als wir glauben. Schon werden Stimmen laut, dass möglicherweise eine Elite sich des freien Willens bedient und jene steuert, denen man den Glauben daran ausgetrieben hat.
Das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen. Das weiß auch Wolf Singer, Direktor des Max-Planck-Institutes: „Neurobiologisch betrachtet existiert unsere Willensfreiheit gar nicht, aber dass das Konstrukt einer immateriellen Seele wissenschaftlich noch nicht nachweisbar ist, beweist nicht, dass es sie nicht gibt.“
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